Es gibt unterschiedliche Arten von Praktika. Freiwillige Praktika kann man nach eigenen Interessen absolvieren. Für sie gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für studentische Nebenjobs. Pflichtpraktika hingegen sind obligatorischer Bestandteil vieler Studienfächer. Für manche Studiengänge muss man vor Studienbeginn ein Vorpraktikum
absolvieren, um eine Zulassung zu bekommen. In anderen Studiengängen,
wie zum Beispiel den Ingenieurwissenschaften, müssen Studierende Praxissemester
machen. Man kann auch ohne Studium oder nach dem Studium ein Praktikum
machen. Wer nicht aus der EU oder dem EWR stammt, benötigt dafür eine
Erlaubnis der Zentralen Arbeits- und Fachvermittlung der Bundesagentur
für Arbeit (ZAV). Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Aus: https://www.daad.de
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